Pfändungsfreibetrag 2025. 1.491,75 eur diese beträge beziehen sich auf das nettoeinkommen der betroffenen person. In dieser broschüre sind die tabellen mit den für die zeit vom 1.
Der unpfändbare grundbetrag beträgt ab dem 1. Juni 2025 gemäß pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2024;